22. September bis 8. Dezember 2023, freitags um 9 Uhr
Guten Tag,
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an den Herbstterminen unserer Webinar-Reihe „Mit Tax & Legal PS durchs Jahr“, die ab 22. September 2023 immer freitags, jeweils von 9 bis 10 Uhr stattfinden.
In unseren Veranstaltungen möchten wir öffentliche Unternehmen auf den neuesten Stand zu gesetzlichen und regulativen Neuerungen bringen. Dabei gehen wir unter anderem auf Entwicklungen im Gesundheitswesen, auf die steuerlichen Implikationen der Energiekrise, auf die Umgestaltung des Messstellenbetriebsgesetzes und auf das Thema „kommunale Bürgschaften“ ein. Darüber hinaus diskutieren wir den Status quo beim Glasfaserausbau und gehen auf Fragestellungen rund um das Vergaberecht ein.
Wir geben Ihnen Handlungsoptionen an die Hand und gehen auch auf mögliche Fallstricke ein. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, unseren Expert:innen Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Unsere Webinare im Überblick:
22. September 2023: Kommunale Beteiligungsstrukturen im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht
29. September 2023: Pillar II für die öffentliche Hand
6. Oktober 2023: Kartellrechts-Update
13. Oktober 2023: Potenziale und rechtlicher Rahmen von KI für die öffentliche Hand
20. Oktober 2023: Alternativen zum BHKW im steuerlichen Querverbund
27. Oktober 2023: Solarpaket/EEG-Novelle
3. November 2023: Wohnungsgemeinnützigkeit
10. November 2023: Zukunft der Gesundheitsbranche
17. November 2023: Strom- und Energiesteuer
24. November 2023: Aktuelle steuerliche Themen zum Jahresabschluss
1. Dezember 2023: Vergaberecht
8. Dezember 2023: ÖPNV
Weitere Informationen zu den einzelnen Webinaren finden Sie unter dem Menüpunkt „Themen und Termine“.
Bitte melden Sie sich unter dem Menüpunkt „Anmeldung“ zu den für Sie interessanten kostenfreien Veranstaltungen an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung geht Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen zu.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Nur die An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.