Insurance Business Breakfast 2024


Anmeldung
3. September bis 10. Oktober 2024

Guten Tag,

auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder unser „Insurance Business Breakfast“, um mit Ihnen aktuelle regulatorische Themen rund um die Versicherungsbranche zu diskutieren. Wir freuen uns darauf, Sie an einer unserer fünf PwC-Niederlassungen persönlich begrüßen zu dürfen:
  • Dienstag, 3. September 2024, Hannover
  • Donnerstag, 5. September 2024, Frankfurt am Main
  • Dienstag, 10. September 2024, Stuttgart
  • Donnerstag, 12. September 2024, Köln
  • Donnerstag, 10. Oktober 2024, München
Das Business Breakfast findet jeweils von circa 8:30 bis etwa 11:30 Uhr statt. Wir sind bereits ab 8 Uhr für ein lockeres Get-together bei Kaffee und Frühstücks-Snacks vor Ort und freuen uns auf Sie.

Dieses Jahr stehen bei dem Business Breakfast die folgenden Themenbereiche im Fokus:
  • Risk & Regulation: Spannungsfeld der Schlüsselfunktionen von strategischen und operativen Änderungen sowie der gleichzeitigen Sicherstellung der Integration neuer regulatorischer Entwicklungen entlang Themen wie Governance & Prozesse, Finanzen & Steuerung, nicht-finanzielle Risiken, quantitatives Risikomanagement, Compliance, IT Regulatorik & Digital Trust sowie Trusted Data.
  • Sustainable Finance & ESG: Aktuelle Entwicklungen, Benchmarking-Erkenntnisse aus Taxonomie-Berichterstattung, Best Practices aus CSRD-Studien und Wesentlichkeitsanalysen, erste Einblicke in IAE und Transitionspläne
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Wir freuen uns, Sie oder eine:n Vertreter:in Ihres Hauses auf einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!

Mit besten Grüßen
Christoph Schellhas
Partner
Kristina Stiefel
Partnerin
Alexander Dotterweich
Partner
Melanie Schlünder
Direktorin
Anmeldung
Agenda
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Ansprechpersonen
Fachlich
Marc Busse
Tel.: +49 1517 0893725
E-Mail
Organisatorisch
Aaron Dierkes
Externer Agentursupport für PwC
Tel.: +49 511 5357-3071
E-Mail
Fußnoten und Informationen
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Nur die An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.
Standorte PwCPlus
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