haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserem „Transfer Pricing Breakfast“, das am 21. Mai 2025 in unserer Hamburger PwC-Niederlassung, Alsterufer 1, von 9 bis circa 12 Uhr stattfindet.
Wie der Name der Veranstaltung vermuten lässt, beginnen wir mit einem Frühstück. Im Anschluss ist eine gemeinsame Einführungsrunde geplant, in der wir gemeinsam mit Ihnen über neue nationale und internationale Entwicklungen sprechen. Wir geben Ihnen einen Überblick über neue Transfer Pricing Dokumentationsvorschriften – Best Practice für Transfer Pricing Dokumentation und Transaktionsvolumenmatrix.
Nach diesem Auftakt möchten wir in kleineren Gruppen mit Ihnen diskutieren. Zur Auswahl stehen die nachfolgenden Workshops, für die Sie sich vor Ort entscheiden können.
Workshop I: Business Model Reinvention: Verrechnungspreise / Umsatzsteuer und Zoll als Gamechanger?
In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt ist die kontinuierliche Anpassung und Neugestaltung von Geschäftsmodellen unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Workshop „Business Model Reinvention: Verrechnungspreise / Umsatzsteuer und Zoll als Gamechanger?“ beleuchtet die entscheidende Rolle, die Verrechnungspreise, Umsatzsteuer und Zollvorschriften bei der Neugestaltung von Geschäftsmodellen spielen können.
Workshop II: Verrechnungspreise im internen Kontrollsystem: Typische IKS Maßnahmen und ihre Bedeutung für VP
Unser Workshop wird sich mit den wesentlichen Maßnahmen eines internen Kontrollsystems (IKS) befassen, die sicherstellen, dass Verrechnungspreise den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen. Sie erhalten Einblicke in die Bedeutung von Dokumentation, Richtlinien und regelmäßigen Überprüfungen im Bezug auf Verrechnungspreise.
Unsere Veranstaltung lassen wir bei einem Abschlusskaffee ausklingen.
Bitte melden Sie sich über den Button Anmeldung zur Veranstaltung an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Informations-E-Mail.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen!
Mit der Marketing-Einwilligung entfällt für Sie die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung. Nur An- und Abreise sind von Ihnen zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.