Risk & Regulatory Cocktail Party 2025


Anmeldung
13. März bis 9. April 2025

Guten Tag,

herzlich willkommen zur diesjährigen Risk & Regulatory Roadshow!

Unter dem Motto „Risk & Regulatory Cocktail Party 2025“ möchten wir mit Ihnen auf die Highlights aus Risk & Regulatory anstoßen. Wir haben für Sie ein besonderes Menü zusammengestellt!

Neben den Klassikern CRR3/CRD6 und BCBS 239 mixen wir ESG frisch auf. Wir schütteln die neue Risikokultur durch und rühren für Sie aktuelle Rezepte mit AI in Risikomanagement und Kreditrisikomodellen an. Mit einem kurzen Shot zu IReF/BIRD stoßen wir auf kommende Herausforderungen an und genießen mit einem Sundowner Aktuelles zur Abwicklungsplanung, bevor wir den Abend mit guten Gesprächen ausklingen lassen.

Probieren Sie mit uns neue und frische Rezepte für die aktuellen Herausforderungen und Hot Topics aus Risk & Regulatory. Unsere Barkeeper freuen sich auf einen spannenden Nachmittag und anregende Gespräche mit Ihnen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, sich vor Ort einen kompakten Überblick über die aktuelle Risk & Regulatory Getränkekarte zu verschaffen, damit die angesagten Risk & Regulatory Drinks auch in Ihrem Unternehmen schmecken.

Unsere Risk & Regulatory Cocktail Parties 2025 finden statt am:
13. März 2025, Düsseldorf, 15 bis 18:30 Uhr
18. März 2025, Stuttgart, 15 bis 18:30 Uhr
20. März 2025, München, 15 bis 18:30 Uhr
27. März 2025, Frankfurt am Main, 15 bis 18:30 Uhr
3. April 2025, Berlin, 15 bis 18:30 Uhr
9. April 2025, Hamburg, 15 bis 18:30 Uhr

Wir freuen uns auf happy hours mit Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Neisen
Partner
Global Basel IV Leader and Head of SSM Office
Dirk Stemmer
Partner
Risk, Regulation and Modelling Banking Leader
Anmeldung
Agenda
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Ansprechpersonen
Fachlich
Wiebke Sawahn
Tel.: +49 711 25034-1592
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Organisatorisch
Clemens M. Schüller
Externer Agentursupport für PwC
Tel.: +49 69 9585-1327
E-Mail
Fußnoten und Informationen
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Nur die An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.
Standorte PwCPlus
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