haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an unserem ersten Stuttgarter KI Round Table „Hype oder Realität? Was die Technologie für die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen wirklich bedeutet“, der am 7. Mai 2024 ab 17 Uhr in der PwC-Niederlassung Stuttgart, stattfindet. Dank ChatGPT und Co. ist künstliche Intelligenz (KI) derzeit in aller Munde und in vielen Publikationen wurde 2023 bereits das „Jahr der KI“ genannt. Die Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT in Unternehmen sind beeindruckend, KI bedeutet jedoch weit mehr als dessen Nutzung im Kontext der digitalen Transformation von Geschäftsmodellen.
In unserer Veranstaltung möchten wir daher folgende Fragen gemeinsam mit Ihnen diskutieren:
Welche Trends sind real und was ist wirklich relevant?
Welcher Einstiegspunkt eignet sich zur Nutzung von KI?
Wie lassen sich KI Use Cases im Unternehmen nachhaltig verankern und das volle Potenzial nutzen?
Was braucht es, um Mitarbeitende wirksam zu enablen, um die KI-Transformation zu beschleunigen?
Wie lässt sich eine innovationsfördernde Entwicklung und Nutzung entlang des gesamten KI-Lebenszyklus sicherstellen?
Wie lässt sich KI-Erfolg messen?
Warum ist eine wirksame KI-Governance hilfreich, um die Performance und Akzeptanz von KI Use Cases sicherzustellen?
Nach Impulsvorträgen zu Trends, Chancen und Anwendungsfällen findet ein Unternehmerdialog mit Dr. Kerim Galal inkl. Q&A statt. Sie haben die Gelegenheit, mitzudiskutieren und sich im Anschluss mit Führungskräften, Geschäftsführer:innen und Inhaber:innen auszutauschen.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer:innen, Inhaber:innen, Strateg:innen, CIOs, CDOs, CTOs und Führungskräfte mit Interesse an künstlicher Intelligenz.
Bitte melden Sie sich über den Menüpunkt „Anmeldung“ zur Veranstaltung an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Informations-E-Mail.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Nur die An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.