empfinden Sie die Anforderungen, die sich aus der nachhaltigkeitsbezogenen Regulatorik und Gesetzgebung wie z. B. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder auch der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ergeben, auch als Herausforderung? Haben Sie bereits Ideen, wie Ihr Unternehmen diesen Anforderungen begegnen sollte und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben? Nicht zuletzt die Änderungsvorschläge der EU-Kommission zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Omnibus-Direktive) bringen eine neue Dynamik und neue Freiräume für Unternehmen mit sich, ihre Berichterstattung zu nicht-finanziellen Themen effizienter zu gestalten.
Auch unabhängig von diesen regulatorischen Anforderungen bietet das Management von Nachhaltigkeitsrisiken neue und spannende Perspektiven für Unternehmen. In dieser dynamischen Umgebung laden wir Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns zu erörtern, wie Unternehmen regulatorische Herausforderungen meistern und den Weg zu einer echten nachhaltigen Transformation effektiv gestalten können.
Neben konkreten Handlungsempfehlungen für die Berichterstattung werden wir dabei insbesondere auch auf die Wertsteigerungspotentiale von Nachhaltigkeit eingehen und die Harmonisierung von Kosten-, Resilienz- und Dekarbonisierungsaspekten in der Lieferkette darlegen.
Am Dienstag, 3. Juni 2025 um 15 Uhr, laden wir Sie herzlich zu unserer Middle-Market-Veranstaltung „Nachhaltigkeit gestalten und EU Omnibus als Chance nutzen“ ein.
Es erwarten Sie interessante Vorträge von Unternehmensvertretern und PwC-Experten, die uns an ihren praktischen Erfahrungen mit diesen Fragestellungen teilhaben lassen. Im Anschluss daran haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen mit den Referenten und anderen Teilnehmern zu diskutieren.
Diese Veranstaltung richtet sich an Nachhaltigkeitsverantwortliche und Geschäftsführer.
Wir freuen uns auf einen lebhaften Austausch und ein Kennenlernen oder Wiedersehen bei uns im Hause.
Mit der Marketing-Einwilligung entfällt für Sie die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung. Nur An- und Abreise sind von Ihnen zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.