Talk am Abend


Fallstricke und Irrtümer im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht
Anmeldung
10. Juni 2025

Guten Tag,

wir laden Sie herzlich zu unserem Talk am Abend ein, der am 10. Juni 2025 ab 18 Uhr im Felix Restaurant, Augustusplatz 1-3, 04109 Leipzig, stattfindet. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Fallstricke und Irrtümer im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht“.

Demnächst steht der Ablauf der 10 Jahresfrist nach der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 an. Im Vorfeld dieser Gesetzesänderung wurde eine Vielzahl von Übertragungen vorgenommen. Insofern bietet sich jetzt nach Ablauf der 10 Jahre und dem Wiederaufleben der Freibeträge nach einer Übertragung an, einmal die aktuelle persönliche Situation zu überdenken und rechtliche wie steuerliche Folgen der (etwaig) bestehenden Regelung zu überprüfen. Anlässlich dessen bieten wir gern Rat zu Fragen der häufigsten Irrtümer bzw. steuerlicher Fragen im Zusammenhang der Testamentsgestaltung und lebzeitiger Vermögensübertragungen.

Freuen Sie sich nach dem Vortrag auf einen praxisorientierten Austausch zu Ihren Fragen mit unseren Vortragenden.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie diese Einladung auch sehr gern an die zuständigen Kolleg:innen in Ihrem Haus weiter, sollten Sie verhindert sein oder die Themen in anderen Händen liegen. Herzlichen Dank!

Bitte melden Sie sich unter dem Menüpunkt „Anmeldung“ bis spätestens 3. Juni 2025 zur Veranstaltung an.

Wir freuen uns darauf, Sie bald zu sehen!

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Friedheim
Partner, Tax Middle Market
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Fachlich
Alexander Friedheim
Tel.: +49 160 90193743
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Organisatorisch
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Externer Agentursupport für PwC
Tel.: +49 30 2636-1834
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Fußnoten und Informationen
Mit der Marketing-Einwilligung entfällt für Sie die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung. Nur An- und Abreise sind von Ihnen zu tragen. PwC übernimmt alle nach § 37b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen. Eine mögliche Belastung durch die deutsche Ertragsteuer wird von uns damit abgegolten.
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